Weitere Entscheidung unten: BSG, 03.11.1959

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.08.1959 - V C 144.56   

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BVerwG, 26.08.1959 - V C 144.56 (https://dejure.org/1959,7802)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.1959 - V C 144.56 (https://dejure.org/1959,7802)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 1959 - V C 144.56 (https://dejure.org/1959,7802)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1960, 107
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 105.61

    Bemessung der Sozialhilfe für zwei Hilfsbedürftige in eheähnlicher Gemeinschaft

    Tat er dies trotzdem, so ist gegen seine Entscheidung der Klageweg eröffnet, auch wenn durch den Bescheid die früheren Verwaltungsakte formell nicht aufgehoben wurden (BVerwG.Urteil vom 26. August 1959 - BVerwG V C 144.56 - [DVBl. 1960 S. 107], Urteil vom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 83.58 - [DVBl. 1960 S. 727 = DÖV 1960 S. 953]).
  • BVerwG, 21.09.1966 - V C 155.65

    Rechtsmittel

    Insbesondere findet § 56 AbgG, der die Änderung eines Bescheides nur unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb dreier Jahre nach dessen Unanfechtbarkeit zuläßt, nur auf Bescheide nach dem Abgeltungsgesetz Anwendung (Urteil vom 26. August 1959 - BVerwG V C 144.56 -).
  • BVerwG, 08.12.1965 - V C 21.64

    Möglichkeit der Verwaltungsbehörde zur Abänderung von bis zum Ablauf von drei

    Allerdings hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 26. August 1959 - BVerwG V C 144.56 - (DVBl. 1960, 107) ausgeführt: Bescheide in Besatzungsschädensachen erwüchsen jedenfalls in dem Sinne auch in "materielle Rechtskraft", daß die Entschädigungsbehörde nicht verpflichtet sei, auf einen wiederholten, bereits rechtskräftig beschiedenen Antrag eine neue Sachentscheidung zu treffen; dies ergebe sich eindeutig daraus, daß die Abänderung von Entschädigungsbescheiden sowohl nach früherem Besatzungsrecht wie auch nach dem Abgeltungsgesetz ausdrücklich geregelt worden sei und diese Regelung überflüssig wäre, wenn auf Grund erneuter Antragstellung eine neue Sachentscheidung erzwungen werden könnte.
  • BVerwG, 20.10.1960 - III C 4.59

    Auswirkung des Verlustes der Existenzgrundlage nach § 272 Abs. 1

    Wie BVerwG III C 9.60, (BVerwG V C 144.56, BVerwG VII C 36.58 [BVerwGE 10, 47 [BVerwG 04.12.1959 - VII C 36/58]]).

    Dies hat der Senat in seinemUrteil vom 20. September 1960 - BVerwG III C 9.60 - unter Hinweis auf dieUrteile vom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 83.58 -, vom 26. August 1959 - BVerwG V C 144.56 - undvom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII C 36.58 - (BVerwGE 10, 47 [BVerwG 04.12.1959 - VII C 36/58]) entschieden.

  • BVerwG, 11.11.1960 - IV C 277.59

    Rechtsmittel

    Hierbei hat er u.a. auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 83.58 -, vom 26. August 1959 - BVerwG V C 144.56 - und vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII C 36.58 - (BVerwGE 10, 47 [BVerwG 04.12.1959 - VII C 36/58]) hingewiesen.
  • BVerwG, 20.09.1960 - III C 9.60
    Es besteht jedoch keine Verpflichtung hierzu (vgl. auch Urteil des Senatsvom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 83.58 -) In dem gleichen Sinn hat der V. Senat in seinemUrteil vom 26. August 1959 - BVerwG V C 144.56 - entschieden, daß die Entschädigungsbehörden nach dem Besatzungsschädenrecht nicht verpflichtet sind, auf einen wiederholten, bereits, unanfechtbar ablehnend beschiedenen Antrag eine neue Sachentscheidung zu treffen, es sei denn, daß verfahrensrechtliche Vorschriften einen Antrag auf Abänderung des früheren Bescheids zulassen.
  • BVerwG, 16.04.1969 - V C 200.66

    Begründung einer Rückforderung von Entschädigungen nach den allgemeinen

    Aus diesem Grunde findet auch § 56 AbgG - wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 26. August 1959 - BVerwG V C 144.56 - in Übereinstimmung mit Nr. 159 Abs. 4 der Richtlinien zu dem Gesetz über die Abgeltung von Besatzungsschäden (MinBlFin 1956, 320) sowie in BVerwGE 25, 72 [BVerwG 21.09.1966 - V C 155/65] entschieden hat - auf Bescheide, die nach dem früheren Recht ergangen sind, keine Anwendung; für eine Neuregelung nach Aufhebung früherer Bescheide würde nach dem Abgeltungsgesetz die Grundlage fehlen.
  • BVerwG, 12.05.1960 - III C 83.58

    Rechtsmittel

    Ebenso mag den Ausgleichsbehörden die rechtliche Möglichkeit, die Klägerin nach Eingang der Anträge vom März 1954 auf die früheren, rechtsbeständig gewordenen Ablehnungen zu verweisen, offengestanden haben (vgl. hierzu Urteil vom 26. August 1959 = DVBl 60, 107 - BVerwG V C 144.56 -).
  • BVerwG, 24.06.1960 - VII C 53.60

    Rechtsmittel

    Im allgemeinen liegt es im Ermessen der Behörde, auf einen erneuten Antrag sachlich zu entscheiden oder ihn ohne sachliche Prüfung unter Hinweis auf die bereits erfolgte Ablehnung abzulehnen (vgl. die Urteile vom 26. August 1959 - BVerwG V C 144.56 - [DVBl. 1960 S. 53, 107] und vom 27. Mai 1960 - BVerwG VIII C 358.59 - Baring in NJW 1952 S. 1073; vgl. auch BVerwGE 10, 47 [BVerwG 04.12.1959 - VII C 36/58]).
  • BVerwG, 24.03.1965 - V C 116.63

    Übergang von Ansprüchen aus einem Besatzungsschaden auf den Träger der

    Diese tatsächliche Feststellung reicht aus für die Annahme, daß eine unanfechtbare Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen der Klägerin und der Entschädigungsbehörde vorliegt, da es sich hier nicht etwa um einen Fall des § 56 AbgG handelt, sondern - worauf noch zurückzukommen ist - um einen solchen des § 57 AbgG und da im Gegensatz zum Fall des § 56 AbgG nach § 57 AbgG auch die Abänderung eines nach früherem Recht ergangenen Bescheides zulässig ist (vgl. Urteil vom 26. August 1959 - BVerwG V C 144.56 - [DVBl. 1960 S. 107]), kommt es nicht auf den Zeitpunkt an, zu dem der letzte Bescheid vor der Antragstellung vom 11. Februar 1958 ergangen ist.
  • BVerwG, 26.05.1971 - V C 20.69

    Anspruch auf Entschädigung bei Unanfechtbarkeit eines Einstellungsbescheids von

  • BVerwG, 29.11.1971 - V B 34.71

    Behördliche Aufhebung von belastenden Verwaltungsakten auf dem Rechtsgebiet des

  • BVerwG, 23.07.1964 - V B 38.64

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - "Übersehen" einer

  • BVerwG, 04.03.1964 - V C 43.63

    Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge für den unehelichen bei einem

  • BVerwG, 27.01.1961 - VIII ER 204.60

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BSG, 03.11.1959 - 9 RV 758/56   

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https://dejure.org/1959,9216
BSG, 03.11.1959 - 9 RV 758/56 (https://dejure.org/1959,9216)
BSG, Entscheidung vom 03.11.1959 - 9 RV 758/56 (https://dejure.org/1959,9216)
BSG, Entscheidung vom 03. November 1959 - 9 RV 758/56 (https://dejure.org/1959,9216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 11, 22
  • DVBl 1960, 107
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 97/83

    Folgen einer Verletzung - Erstattungsansprüche - Zuständigkeit der Fachsenate

    berücksichtigen (BSGE 11, 22, 25; 99, 133, 135 : SozR 1500 5 31 Nr. 1; BSGE HT, 13, 16 : SozR 1750 5 551 Nr. 7), kann dem nicht gefolgt werden.

    Der 9. Senat hat seine in BSGE 11, 22, 25 vertretene Ansicht aufgegeben (BSGE 14, 298, 299).

  • BSG, 03.11.1959 - 9 RV 296/56
    1959 in der Sache 9 RV 758/56 bereits entschieden haben, sind in 5 33 SGGunter der Bezeichnung "weitere Berufsrichter" ndr ständigen des.

    Die vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank ist, wie der erkennende Senat gleichfalls bereits in 9 RV 758/56 entschie« den hat, von Amts wegen zu beachten, jedenfalls dann, wenn wie hier, eine unter keinen Umständen zulässige Besetzung erkennbar ist, Die Notwendigkeit der Berücksichtigung von Amts wegen ergibt sich daraus, daß die Zusammensetzung des Rechtspree chungskörpers allein vom Gesetz bestimmt wird und die Beteiligten darauf keinen Einfluß nehmen können.

  • BSG, 18.05.1978 - 3 RK 11/77

    Ersatz der durch die Verwendung glutenfreier Nahrung entstehenden Mehrkosten

    Die Unzulässigkeit ist zwar im Revisionsverfahren nicht gerügt worden; die Zulässigkeit der Klage gehört jedoch zu den unverzichtbaren Prozeßvoraussetzungen, die im Revisionsverfahren noch fortwirken und war daher von Amts wegen zu beachten (vgl. BSGE 2, 225, 226; 11, 22, 25).
  • BSG, 07.01.1999 - B 9 VG 8/98 B

    Ordnungsgemäßen Besetzung des erkennenden Senates

    Unter "Hilfsrichtern" versteht man Richter auf Probe (§ 12 Deutsches Richtergesetz ), Richter kraft Auftrags (§ 14 DRiG) und abgeordnete Richter auf Lebenszeit (§ 37 DRiG; vgl Thomas/Putzo, ZPO mit Gerichtsverfassungsgesetz 19. Aufl, RdNr 3 zu § 70 GVG; ebenso BSGE 9, 137; 11, 22 und SozR Nr. 1 zu § 30 SGG).
  • BSG, 28.07.1961 - 8 RV 145/59

    Gewährung der Witwenrente - Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts -

    Der 9. Senat hält die in dem Urteil BSG 11, 22 vertretene gegenteilige Auffassung nicht mehr aufrecht.
  • BSG, 28.07.1961 - 8 RV 637/58
    Senat die in dem Urteil BSG 11, 22 vertre- ' tens gegenteilige Auffassung nicht mehr aufrecht° Demgemäß kam es auf die Frage einer unrichtigen Beset2ung des LSG nicht an° Das LSG ist in dem angefochtenen Urteil 11.
  • BSG, 18.07.1961 - 9 RV 190/59
    An der Rechtsprechung, daß die Besetzung eines Senats des LSG mit 2 an das LSG abgeordneten Sozialgerichtsräten als Hilfsrichtern vorschriftswidrig ist und einen wesentlichen Mangel im Verfahren des LSG darstellt, wird festgehalten (Vergleiche BSG 1959-11-03 9 RV 758/56 = BSGE 11, 22 ; BSG 1959-02-04 10 RV 663/58 = BSGE 9, 137 ; BSG 1959-11-03 9 RV 296/56 ; BSG 1960-02-25 7 RAr 34/57 = SozR Nr. 4 zu § 33 SGG ; BSG 1960-03-23 1 RA 143/59 ; BSG 1960-03-23 1 RA 48/60 ; BSG 1960-07-22 11 RV 1172/59 = BSGE 12, 298 ; BSG 1959-09-15 8 RV 301/59 ; BSG 1959-11-12 5 RKn 22/59 ; BSG 1959-11-13 5 RKn 14/59 ; BSG 1960-01-22 11/8 RV 239/57).
  • BSG, 04.11.1959 - 9 RV 862/56
    ein weiteres ärztliches Gutachten über den ursächlichen Zusammenhang von Amts wegen einzuholen beschließt, dem Antrag der Kläger nach 5 109 SGG stattzugeben haben° Es wird prüfen müssen9 ob es die Durchführung dieser Beweisaufnahme von der Vorlage eines Kostenvorschusses abhängig machen will oder nicht° Erst nach Abschluß der Beweisaufnahme oder für den Fall9 daß der Kläger einer etwaigen Vorschußauflage nicht nachkommt, vermag das LSG° erneut zur Sache zu entscheiden° Der erkennende Senat des LSGQ wird bei der künftigen Entscheidung auch zu beachten haben9 daß er mit Berufsrichtern besetzt sein muß9 die den im Urteil des BSG° vom 40 Februar 1959 (BSG° 9 S° 137) und im Urteil des erkennenden Senats vom 50 November 1959 (9 RV 758/56) aufgestellten Erfordernissen genügeno.
  • BGH, 20.11.1962 - 5 StR 393/62

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts wegen Beteiligung von

    Demgegenüber ist im Anschluß an Kern JZ 1956, 167 und 541 in zunehmendem Maße die Auffassung vertreten worden, daß die Mitwirkung von zwei Hilfsrichtern in jedem Falle, d.h. nicht nur dann, wenn es sich bei dieser Besetzung um einen Dauerzustand handelt, den Grundsätzen der Unabhängigkeit der Richter und der Stetigkeit und Güte der Rechtsprechung nicht ausreichend entspreche und nach Überwindung der für die Besetzung der Gerichte zunächst vorhandenen Nachkriegsschwierigkeiten auch nicht mehr länger zu rechtfertigen sei (OLG Karlsruhe NJW 1957, 1367 [OLG Karlsruhe 03.04.1957 - 1 U 169/56]; BSG JR 1960, 78 und DVBl 1960, 107; im Schrifttum ferner Siegert NJW 1957, 1622, 1623 und DRiZ 1958, 191).
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